Einkaufsservice Pirna
Entdecken sie unseren zuverlässigen und persönlichen Einkaufsservice für Pirna. Wir entlasten sie im Alltag und Sorgen für eine bequeme Versorgung. Gewinnen sie wertvolle Zeit zurück – für die schönen Dinge des Lebens!
Zielgruppe
Weniger mobile Senioren
Keine schweren Taschen tragen! Wir übernehmen ihre Einkäufe zuverlässig und pünktlich. Ideal für Senioren, die sich im Straßenverkehr unsicher fühlen oder nicht mehr schwer heben können.
Menschen mit Einschränkungen
Auch kurzfristig einsatzbereit! Wir helfen nach Operationen oder bei chronischen Beschwerden. diskret und zuverlässig kaufen wir genau das, was Sie benötigen.
Entlastung für Angehörige
Sie möchte ihre Eltern versorgen! Wir bieten einen zuverlässigen Service mit festen Preisen und klaren Absprachen. Wir kümmern uns um die Einkäufe ihrer Angehörigen.
Wähle Sie Ihren Plan.
Wir bieten eine Reihe spezialisierter Dienstleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Standard-Einkaufsservice
Bis zu 50€ Einkaufswert
- Auftrag mit Geld entgegen nehmen
- Zum Supermarkt laufen, fahren
- Einkaufen
- Zum Kunden zurück laufen, fahren
- Einkauf in die Küche tragen
Beispiel
| Bezeichnung | Zahlen |
|---|---|
| Lebensmittel | 20 Stück |
| Einkaufswert | 50€ |
| Gebühr für den Einkaufsservice | 23€ |
| Summe mit Einkaufswert | 83€ |
Mittlerer Einkaufsservice
Ab 50€ Einkaufswert.
- Auftrag mit Geld entgegen nehmen
- Zum Supermarkt laufen, fahren
- Einkaufen
- Zum Kunden zurück laufen, fahren
- Einkauf in die Küche tragen
- Einkauf sortieren
Beispiel
| Bezeichnung | Zahlen |
|---|---|
| Lebensmittel | 20 Stück |
| Einkaufswert | 80€ |
| Einkaufsgebühr 5% (ab 50€ Einkaufswert) | 4€ |
| Gebühr für den Einkaufsservice | 23€ |
| Summe mit Einkaufswert | 111€ |
Folgende Erstattung kann beantragt werden:
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, können die Kosten der stundenweisen Betreuung, zu der auch die Einkaufshilfe gehört, über den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SBG) XI erstattet werden. Dafür muss der Anbieter nach Landesrecht (Bundesland) anerkannt sein.(1)
(1) aktuell noch nicht beantragt
Folgendes können Sie z.b bei der AOK PLUS beantragen.: