Winterdienst Pirna

Winterdienstleistungen – Ihr Partner für sichere Wege.

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Winterdienst

Privatkunden – Kleinunternehmer 

Ab 40-50 €/h 

Für händische Schneeräumung und Streuen auf Gehwegen, Einfahrt, Hauseingang etc.


  • Winterdienstabo Privathaushalt / Kleingewerbe: ca. 250 – 700€ / Monat
  • Einsatzpauschale pro Schneeereignis: ca. 40 – 80 €

Zuschläge außerhalb der regulären Arbeitszeit

  • nach 20:00Uhr, vor 6:00Uhr, Wochenende oder Feiertage→ +25 % bis +75 % auf den Basispreis
    (z. B. 40€/h + Zuschlag → 50–70 €/h).

Winterdienst

Für Gewerbekunden mit Maschinen oder Zusatzleistungen

Ab 50-80 €/h


Für größere Flächen, technische Geräte (Schneefräse, Kleintraktor) oder mit Einsatz von Maschinen/Team:


  • Winterdienstabo für Gewerbe: ca. 500–1700€ / Monat
  • Einsatzpauschale pro Schneeereignis: ca. 120 – 280 €
  • Zum Beispiel: 1,11/m2 pro Monat,  1419m ² von Februar bis März =1577,09€

Zuschläge außerhalb der regulären Arbeitszeit

  • nach 18Uhr, vor 6:00Uhr, Wochenende oder Feiertage → +25 % bis +75 % auf den Basispreis
    (z. B. 50€/h + Zuschlag → 62,50–87,50 €/h).

Schneeräumung

Zuverlässige Schneeräumung von Gehwegen, Einfahrten, Treppen und Terrassen, damit Sie immer Zugang zu Ihrem Grundstück haben.


Streudienst

Streuen von Splitt und Sand, zur Vermeidung von Glätte und Verletzungen.

AGB Winterdienst

AGB im Winterdienst regeln essenzielle Haftungsfragen, Räumzeiten (meist werktags 7-20 Uhr, sonntags ab 8/9 Uhr), den Leistungsumfang (oft keine Räumung bei anhaltendem Schneefall) und Zahlungsmodalitäten. Sie schließen meist Haftung für höhere Gewalt oder zugeparkte Flächen aus und definieren den Saisonzeitraum (oft 1.11.-31.3.). 

Hier sind die wichtigsten Punkte, die in AGB für den Winterdienst typischerweise enthalten sind:

  • Haftungsausschluss: Auftragnehmer haften oft nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, zugeparkte Flächen, verspätete Räumung während andauernden Schneefalls oder durch Dritte verursachte Verunreinigungen entstehen.
  • Leistungsumfang & Räumzeiten: Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf definierten Gehwegen/Zugängen (meist ca. 1 m Breite). Die Räumpflicht gilt meist werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später.
  • Anhaltender Schneefall: Bei dauerhaftem Schneefall besteht laut ständiger Rechtsprechung keine Pflicht zur sofortigen Räumung, sondern erst nach dessen Ende.
  • Vertragsdauer & Kündigung: Verträge gelten oft für eine volle Saison (z.B. 1. November bis 31. März) und verlängern sich teils automatisch, wenn nicht fristgerecht (oft bis zum 31. Mai oder Dezember) gekündigt wird.
  • Zahlungsbedingungen: Die Vergütung erfolgt oft in Raten, fällig bei Vertragsschluss oder zu bestimmten Terminen (z.B. 1. Oktober/1. Januar). 

Rechtliche Hinweise:

  • Die Räumpflicht gilt laut Mieterbund meist werktags bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr.
  • Schneeräumung muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls erfolgen, nicht sofort währenddessen.
  • Als Streumittel werden in der Regel abstumpfende Stoffe (wie Splitt) verwendet. 

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