Winterdienst Pirna
Winterdienstleistungen – Ihr Partner für sichere Wege.
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Winterdienst
Privatkunden – Kleinunternehmer
Ab 40-50 €/h
Für händische Schneeräumung und Streuen auf Gehwegen, Einfahrt, Hauseingang etc.
- Winterdienstabo Privathaushalt / Kleingewerbe: ca. 250 – 700€ / Monat
- Einsatzpauschale pro Schneeereignis: ca. 40 – 80 €
Zuschläge außerhalb der regulären Arbeitszeit
- nach 20:00Uhr, vor 6:00Uhr, Wochenende oder Feiertage→ +25 % bis +75 % auf den Basispreis
(z. B. 40€/h + Zuschlag → 50–70 €/h).
Winterdienst
Für Gewerbekunden mit Maschinen oder Zusatzleistungen
Ab 50-80 €/h
Für größere Flächen, technische Geräte (Schneefräse, Kleintraktor) oder mit Einsatz von Maschinen/Team:
- Winterdienstabo für Gewerbe: ca. 500–1700€ / Monat
- Einsatzpauschale pro Schneeereignis: ca. 120 – 280 €
- Zum Beispiel: 1,11/m2 pro Monat, 1419m ² von Februar bis März =1577,09€
Zuschläge außerhalb der regulären Arbeitszeit
-
nach 18Uhr, vor 6:00Uhr, Wochenende oder Feiertage → +25 % bis +75 % auf den Basispreis
(z. B. 50€/h + Zuschlag → 62,50–87,50 €/h).
Schneeräumung


Streudienst
Streuen von Splitt und Sand, zur Vermeidung von Glätte und Verletzungen.
AGB Winterdienst
AGB im Winterdienst regeln essenzielle Haftungsfragen, Räumzeiten (meist werktags 7-20 Uhr, sonntags ab 8/9 Uhr), den Leistungsumfang (oft keine Räumung bei anhaltendem Schneefall) und Zahlungsmodalitäten. Sie schließen meist Haftung für höhere Gewalt oder zugeparkte Flächen aus und definieren den Saisonzeitraum (oft 1.11.-31.3.).
Hier sind die wichtigsten Punkte, die in AGB für den Winterdienst typischerweise enthalten sind:
- Haftungsausschluss: Auftragnehmer haften oft nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, zugeparkte Flächen, verspätete Räumung während andauernden Schneefalls oder durch Dritte verursachte Verunreinigungen entstehen.
- Leistungsumfang & Räumzeiten: Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf definierten Gehwegen/Zugängen (meist ca. 1 m Breite). Die Räumpflicht gilt meist werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später.
- Anhaltender Schneefall: Bei dauerhaftem Schneefall besteht laut ständiger Rechtsprechung keine Pflicht zur sofortigen Räumung, sondern erst nach dessen Ende.
- Vertragsdauer & Kündigung: Verträge gelten oft für eine volle Saison (z.B. 1. November bis 31. März) und verlängern sich teils automatisch, wenn nicht fristgerecht (oft bis zum 31. Mai oder Dezember) gekündigt wird.
- Zahlungsbedingungen: Die Vergütung erfolgt oft in Raten, fällig bei Vertragsschluss oder zu bestimmten Terminen (z.B. 1. Oktober/1. Januar).
Rechtliche Hinweise:
- Die Räumpflicht gilt laut Mieterbund meist werktags bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr.
- Schneeräumung muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls erfolgen, nicht sofort währenddessen.
- Als Streumittel werden in der Regel abstumpfende Stoffe (wie Splitt) verwendet.
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